1. Leistungen

Moviano veranstaltet begleitete Oldtimer-Touren, Oldtimerrallyes und Oldtimerrennen für Selbstfahrer mit eigenen sowie gestellten historischen Fahrzeugen. Der Umfang der Leistungen ist im Einzelnen im Programm bzw. dem individuellen Angebot oder der Ausschreibung der einzelnen Oldtimer-Tour, Oldtimerrrallye oder des Oldtimerrennens beschrieben. Änderungen einzelner Leistungen, die nach Abschluss des Vertrages notwendig werden und den Gesamtzuschnitt, bzw. Charakter der Tour bzw. der Veranstaltung nicht wesentlich verändern, sind ausdrücklich vorbehalten. Moviano bemüht sich, die zur Verfügung gestellten historischen Fahrzeuge nach dem Wunsch der Tour- bzw. Veranstaltungsteilnehmer zuzuteilen, ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug besteht jedoch nicht. Vermittler, z. B. Reisebüros, Online-Portale und Leistungsträger, z. B. Hotels, sind von Moviano nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinMoviano veranstaltet begleitete Oldtimer-Touren, Oldtimerrallyes und Oldtimerrennen für Selbstfahrer mit eigenen sowie gestellten historischen Fahrzeugen. Der Umfang der Leistungen ist im Einzelnen im Programm bzw. dem individuellen Angebot oder der Ausschreibung der einzelnen Oldtimer-Tour, Oldtimerrrallye oder des Oldtimerrennens beschrieben. Änderungen einzelner Leistungen, die nach Abschluss des Vertrages notwendig werden und den Gesamtzuschnitt, bzw. Charakter der Tour bzw. der Veranstaltung nicht wesentlich verändern, sind ausdrücklich vorbehalten. Moviano bemüht sich, die zur Verfügung gestellten historischen Fahrzeuge nach dem Wunsch der Tour- bzw. Veranstaltungsteilnehmer zuzuteilen, ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug besteht jedoch nicht. Vermittler, z. B. Reisebüros, Online-Portale und Leistungsträger, z. B. Hotels, sind von Moviano nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von Moviano hinausgehen oder im Widerspruch zum Tour- oder Veranstaltungsangebot stehen.

 

2. Anmietung

Teilnehmer, die ein klassisches Fahrzeug von Moviano selber fahren, müssen am Tag des Reise- bzw. Veranstaltungsbeginns 28 Jahre alt sein und seit mindestens 7 Jahren im Besitz der Führerscheinklasse B sein. Anerkannt sind ebenfalls EU-Führerscheine sowie diesen gleichgestellte Fahrerlaubnisse. Bei Anmietung eines klassischen Moviano-Fahrzeugs wird ein separater Mietvertrag abgeschlossen.

 

3. Anmeldung & Zahlung

Die Anmeldung muss schriftlich per Post, per Telefax, per E-Mail oder Online mit den vorgesehenen Anmeldeformularen erfolgen. Mit der Anmeldung, bietet der Teilnehmer Moviano den Abschluss des Vertrages bzw. der Nennung für sich sowie alle aufgeführten Personen verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebotes durch Moviano zustande. Mit Zugang der Teilnahmebestätigung gilt der Vertrag als abgeschlossen. Bei Vertragsschluss händigt Moviano dem Teilnehmer die Teilnahmebestätigung aus. Der Teilnahmepreis bzw. das Startgeld wird nach Eingang der Teilnahmebestätigung zum Zeitpunkt des in der Nennung bzw. Ausschreibung benannten Zahlungstermins zur Zahlung fällig. Ohne Zahlung der gesamten Teilnehmergebühr besteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Leistung durch den Veranstalter. Ein Ausfall des Fahrzeuges berechtigt nicht zur Rückerstattung des Startgeldes. Weiterlautende Informationen und genaue Angaben zu den Zahlungsmodalitäten und der Bankverbindung, erhält der Teilnehmer bei der Anmeldung bzw. in der Ausschreibung.

 

4. Haftung von Moviano

Für die Richtigkeit der angegebenen Dienstleistungen sowie für die gewissenhafte Abwicklung der einzelnen Veranstaltungen, haftet Moviano im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Bei Dienstleistungen Dritter, z. B. Beförderungen mit Schiff, Bus, Bahn, Fähre, usw., gelten die Bedingungen des jeweiligen Dienstleisters. Bei Abbruch einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt behält Moviano den Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für die bereits erbrachten Leistungen bzw. zur Beendigung der Veranstaltung notwendigen Leistungen und erforderlichen Aufwendungen. Die vertragliche Haftung von Moviano für Schäden ist beschränkt. Eine entsprechende Haftungsverzichtserklärung ist von jedem Teilnehmer persönlich bis spätestens zum jeweiligen Nennschluss bzw. vor Fahrtantritt der Veranstaltung zu unterzeichnen und dem Veranstalter im Original zu überreichen. Ohne diese Bestätigung ist die Teilnahme an der Veranstaltung – auch teilweise – nicht möglich. Für Schäden, die nicht Körperschäden sind, haftet Moviano mit maximal dem dreifachen des Veranstaltungspreises, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Moviano für einen dem Teilnehmer entstandenen Schadens allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen Moviano gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Moviano bei Sachschäden bis zur dreifachen Höhe des Veranstaltungspreises. Diese Haftungshöchstumme gilt jeweils je Teilnehmer und Veranstaltung. Moviano haftet nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt wurden und nicht Bestandteil des Veranstaltungsangebotes sind, sondern ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind. Schadenersatzansprüche sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Kommt Moviano die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, regelt sich die Haftung von Moviano nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen. Die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung, sowie für Verlust oder Beschädigung von Gepäck ist beschränkt. Sofern Moviano in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet Moviano nach den geltenden Bestimmungen. Sofern Moviano in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet Moviano nach den für diese geltenden Bestimmungen. Bei Stellung als vertraglicher Reeder regelt sich die Haftung von Moviano nach den Bestimmungen des HGB und des BinSchiffG. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken und alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun um eventuelle Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. Wird eine Veranstaltungsleistung nicht oder nur unvollständig erbracht, kann der Teilnehmer innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich, möglichst schriftlich der Veranstaltungsleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist und nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Moviano kann auch durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe schaffen. Helfer von Moviano haben keine Befugnisse, zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen bzw. zur Anerkennung von Forderungen. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel unverzüglich vor Ort schriftlich anzuzeigen oder verletzt der Teilnehmer seine Mitwirkungspflicht zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige vor Ort und hat Moviano deshalb keine Möglichkeit zur Abhilfe, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

5. Haftung des Teilnehmers

Der Teilnehmer nimmt an den Veranstaltungen von Moviano auf eigene Gefahr teil. Er ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sowie aller gesetzlicher Auflagen verantwortlich. Der Teilnehmer haftet bei selbst verschuldeten Unfällen, unbenommen bleibt eine private Haftpflicht gegenüber Dritten. Der Teilnehmer trägt alleine die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die von ihm verursachten Schäden. Der Teilnehmer haftet uneingeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist, im Falle von Unfallflucht oder nachweislich unsachgemäßer Behandlung des oder der Moviano-Fahrzeuge. Der Teilnehmer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Das Fahrzeug muss die Vorschriften der StVZO erfüllen. Der Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs verantwortlich, Moviano haftet nicht für Beschädigungen, Diebstahl o.ä. Vorkommnissen. Bei Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung haftet jeder Teilnehmer für sich selbst, Moviano übernimmt keine Geldstrafen, Buße o. ä. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Schäden, die auf Rennstrecken im Rahmen einer Veranstaltung von dem Teilnehmer verursacht werden, nicht versichert sind und die Gebühren und Kosten vom Teilnehmer eigenständig zu tragen sind. Dazu zählen bei Unfällen neben den Kosten des eigenen bzw. zur Verfügung gestellten Fahrzeuges auch sämtliche Kosten zur Wiederherstellung von am Unfall beteiligter fremder Fahrzeuge, Bergungskosten etc. sowie Kosten zur Behebung von Schäden an der Rennstrecke inkl. aller daraus resultierenden Gebühren, Aufwendungen und Kosten.

 

6. Rücktritt / Umbuchung

Moviano empfiehlt den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Oldtimer-Tour, Oldtimerrallye und Oldtimerrennen zurücktreten, sofern sich aus den Ausschreibungsunterlagen der jeweiligen Veranstaltung nicht anderes ergibt. Der Rücktritt ist Moviano gegenüber schriftlich zu erklären. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt der Teilnehmer die Tour nicht an, so verliert Moviano den Anspruch auf die Teilnehmergebühr. Stattdessen kann Moviano eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und entstandenen Aufwendungen in Abhängigkeit von der jeweiligen Teilnahmegebühr verlangen. Der Ersatzanspruch von Moviano ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert, sofern nicht anderes vereinbart ist. Alle Angaben pro Person:
bis 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn 5%,
ab 119. Tag vor Veranstaltungsbeginn 20%,
ab 89. Tag vor Veranstaltungsbeginn 30%,
ab 59. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50%,
ab 29. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80%,
ab 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 90%,
des Veranstaltungspreises
Dem zurückgetretenen Teilnehmer bleibt der Nachweis unbenommen, dass Moviano kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale. Moviano behält sich vor, in Abweichung der vorgenannten Pauschalen eine höhere, konkretere Entschädigung zu fordern, soweit nachgewiesen werden kann, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Moviano verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendugen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der leistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Der Teilnehmer kann verlangen, dass ein Dritter (Ersatzperson) in die Rechte & Pflichten des Vertrages eintritt. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnet Moviano jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von 25 EUR. Dem Wechsel der Person kann Moviano widersprechen, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen (z.B. keine Verfügbarkeit von 2 Einzelzimmern statt eines Doppelzimmers, usw.). Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen erfolgt nicht, dies gilt insbesondere für das nicht rechtzeitige Eintreffen zum Veranstaltungs- oder Rallyebeginn oder für das vorzeitige Abbrechen einer Veranstaltung. In diesem Fall behält sich Moviano vor, einen eventuell entstehenden Mehraufwand (z.B. für einen zusätzlichen Transfer) gesondert in Rechnung zu stellen.

7. Rücktritt von Moviano

Moviano ist berechtigt einen Vertrag bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens eine Woche nach Nennungsschluss bzw. 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu kündigen, wenn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Moviano nicht zumutbar ist, weil die im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Veranstaltung, bedeuten würde. Sofern Moviano die Umstände, die zur Absage der Veranstaltung führen nicht zu vertreten hat und diese Gründe dem Teilnehmer nachgewiesen werden und dem Teilnehmer die Teilnahme an einer gleichwertigen Veranstaltung angeboten wurde, ohne dass dieser die Ersatzleistung beansprucht, erhält der Teilnehmer die eingezahlte Teilnahmegebühr bzw. Nenngeld abzüglich der von Moviano bereits gemachten Aufwendungen unverzüglich zurück. Moviano behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch einzelne Veranstaltungen abzusagen, falls diese durch außerordentliche Umstände notwendig ist. Im Fall einer Absage einzelner Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt werden zwei Drittel des Nenngeldes zur Abdeckung der Organisationskosten einbehalten. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von Moviano verlangte Pauschale. Die Absage einer Veranstaltung verpflichtet Moviano nicht zum Schadensersatz, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen.

 

8. Ausschluss eines Teilnehmers von der Veranstaltung

Während der Dauer der gesamten Veranstaltung sind die Beauftragten und Helfer von Moviano dem Teilnehmer gegenüber weisungsbefugt. Moviano weist ausdrücklich darauf hin, dass der Teilnehmer sich im Rahmen der Veranstaltung äußerst diszipliniert zu verhalten hat und die Anordnungen sowie Hinweise von Moviano zu befolgen hat. Jeder Fall von Fahrlässigkeit oder unsportlichem Verhalten kann zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers führen. Bei Verstößen gegen das Weisungsrecht von Moviano, die Straßenverkehrsordnung oder die Durchführungsvorschriften gem. den jeweiligen Ausschreibungen der Veranstaltungen ist Moviano ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.  Eine Rückzahlung des Teilnehmerentgeltes erfolgt in diesen Fällen nicht. Moviano rechnet jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

9. Einreise & Visa

Moviano wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Veranstaltung angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, sowie über deren eventuelle Änderungen vor Antritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person der Teilnehmer (z.B. Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Veranstaltung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich, insbesondere für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Dokumente, die erforderlichen Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Dies gilt nicht, wenn Moviano schuldhaft nicht oder unzureichend oder falsch informiert hat. Moviano haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Teilnehmer Moviano mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Moviano eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

10. Sicherheit

Die Moviano-Routen sind sorgfältig ausgewählte, kaum befahrene Nebenstrassen. Kurze Abschnitte mit höherem Verkehrsaufkommen sind möglich. Die Mietfahrzeuge von Moviano werden regelmäßig von Spezialisten gewartet und befinden sich in technisch einwandfreien Zustand. Sie entsprechen in allen Punkten den gesetzlichen Vorschriften. Die Veranstaltungsleitung bemüht sich, die Moviano-Veranstaltungen zur vollsten Zufriedenheit aller Teilnehmer durchzuführen. Die Anwesenheit bei der Einweisung in die Fahrzeuge ist für jene Teilnehmer Pflicht, welche ein Moviano-Fahrzeug fahren. Anweisungen der Veranstaltungsleitung an die Teilnehmer sind verbindlich.

11. Versicherung

Im Veranstaltungspreis nicht eingeschlossen sind die Reisegepäck und die Reiserücktrittskostenversicherung. Jeder Teilnehmer ist für seinen eigenen Versicherungsschutz verantwortlich. Für die mit der Veranstaltung verbundenen Risiken versichert der Veranstalter die Teilnehmer nicht. Moviano empfiehlt den Abschluss dieser Versicherungen und übernimmt auf Wunsch die Vermittlung.

 

12. Allgemeine Bestimmungen

Ansprüche gegenüber Moviano sind spätestens einen Monat nach Ende der Veranstaltung schriftlich am Sitz von Moviano geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Die vertraglichen Ansprüche des Teilnehmers verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte. Mehrkosten, welche durch Verschiebungen oder zu spätem Eintreffen eines Teilnehmers entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Tritt ein Teilnehmer eine Aktivität erst nach deren Beginn an bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Teilnehmer ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Mündliche Absprachen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Nicht im Preis enthalten sind Kosten für Benzin und Verwarnungen (Bußgelder). Der Teilnehmer kann Moviano nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Moviano gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend. Für Klagen gegen Teilnehmer, bzw. Vertragspartner des Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Moviano vereinbart. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Stand: Januar 2014

Moviano – historische Fahrwelten GmbH
Kreuzäckerstr. 12 (Rückgebäude)
90427 Nürnberg

Sitz der Gesellschaft: Nürnberg
Geschäftsführer: Stefan Dittrich

Handelsregister Nürnberg HRB 26148
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 815139975

Steuernummer: 241/132/71058